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Anmeldung für Klasse 5 - Schulwechsel nach der 4. Klasse

Um Ihnen bei der Ent­schei­dung über die wei­ter­führ­en­de Schu­le zu hel­fen, ha­ben wir für die El­tern von Grund­schü­lern ein­ige In­for­ma­tio­nen über die Schul­form Gym­na­si­um und das Vin­cent-Lü­beck-Gym­na­si­um be­reit­ge­stellt.

An­sprech­part­ner­in für alle Fragen rund um die Anmeldung für Klasse 5 ist Frau Drey­er, sie ist unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar. Bitte reservieren sie Ihren An­mel­de­ter­min. 

Üblicherweise gibt es für die El­tern im No­vem­ber eine In­for­ma­ti­ons­ver­an­stalt­ung über die wei­ter­füh­ren­den Schu­len. Die In­halte stel­len wir Ihnen zusätzlich hier in Form dreier Vi­de­os zur Ver­füg­ung:

Die Schulform Gymnasium und das VLG
Was uns wichtig ist
Die Arbeit in Jahrgang 5

Info-Flyer zum Übergang in verschiedenen Sprachen

Das Nie­der­sächsi­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um hat in ver­schie­den­en Spra­chen zum Über­gang von der Grund­schu­le auf die wei­ter­füh­ren­den Schu­len ein­en Fly­er her­aus­ge­ge­ben:

Wir stellen uns vor

Für Ihr Kind ha­ben wir im Pan­de­mie­jahr 2020 eine vir­tu­el­le Schul­führ­ung auf­ge­nom­men:

Informationen zur Anmeldung

Bei der An­meld­ung für das neue Schuljahr er­ge­ben sich in der Re­gel ein­ige Fra­gen. Wir be­nutz­en die­se Fra­gen, um Sie durch den An­mel­de­pro­zess zu be­glei­ten. Auf die­se Wei­se stel­len wir si­cher, dass Sie al­le not­wen­di­gen In­for­ma­ti­on­en er­hal­ten und die Un­ter­la­gen bei der An­meld­ung Ihres Kin­des voll­stän­dig sind. Wer über kein­en ei­gen­en Dru­cker ver­fügt, kann die For­mu­la­re auch im Se­kre­ta­ri­at ab­hol­en.

Wann sind die Anmelde­termine für den neuen fünften Jahr­gang?

Die Anmeldungen sind am

  • Do., 25.04.2024, 14:00 - 18:00 Uhr
  • Mo., 29.04.2024, 14:00 - 18:00 Uhr
  • Di., 30.04.2024, 14:00 - 16:00 Uhr

Ob Sie ein­en früh­en oder spä­ten An­mel­de­ter­min wählen spielt kei­ne Rol­le, denn die Klas­sen tei­len wir erst ein, wenn wir al­le An­meld­un­gen haben. Um Ihnen lange Warte­zeit­en zu er­spar­en, müssen Sie vorab ein­en in­di­vi­du­el­len An­mel­de­ter­min reservieren.

Was müssen wir zur An­meldung mit­bringen?
  • den ausgefüllten An­mel­de­schein für den 5. Schul­jahr­gang
  • Kopien der Grund­schul­zeugnisse aus Klasse 3 und 4
  • ein Passfoto Ihres Kindes
  • Impfausweis oder ärzt­liche Beschein­igung zum Masern­schutz/Kontra­indi­ka­tion
  • ggf. Negativ­bescheid zum Sorge­recht
  • ggf. Leistungs­nachweis vom Job­center und ausgefüllten BuT-Basis­antrag
Wer soll zur Anmeldung kommen?
Bitte kommen Sie ge­mein­sam mit Ihrem Kind zur An­meld­ung.
Mein Kind möchte sich die Schule vor der Anmeldung anschauen.
Unsere Schnupper­zeit für Schü­ler und Schü­ler­in­nen der vier­ten Grund­schul­klas­sen und de­ren El­tern ist am Donnerstag, dem 11.04.2024, von 16:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr.
Darf mein Kind sich wünschen, mit wem es in eine Klasse zu kommt?
Ja, aber es kann je­weils nur ein Na­me ge­nannt wer­den und der Wunsch wird nur be­rück­sicht­igt, wenn der ge­nann­te Part­ner auf sein­er An­meld­ung den Na­men Ihr­es Kin­des ein­trägt - bit­te ver­meid­en Sie un­be­dingt Ket­ten­bild­ung­en. Stim­men zu­dem die Wahl­fä­cher (zwei­te Fremd­spra­che, Re­li­gi­on bzw. Wer­te und Nor­men) oder die Musik­klas­se nicht über­ein, so ist die Wahr­schein­lich­keit, in eine ge­mein­sa­me Klas­se zu kom­men, sehr ge­ring. Soll­ten sich bei die­ser Ver­fah­rens­wei­se Pro­ble­me er­ge­ben, neh­men Sie bit­te mit Frau Drey­er Kon­takt auf. In der Re­gel lässt sich eine gu­te Lös­ung fin­den.
Warum muss ich angeben, ob Geschwister am VLG sind?
Große Teile unserer Kommunikation mit der Elternschaft laufen über unsere Lern- und Kommunikationsplattform VincWeb. Wenn Sie mehrere Kinder am VLG haben, richten wir für Sie einen Familienaccount ein, damit Sie allgemeine Informationen (Elternbriefe usw.) nicht in vielen separaten Emails für jedes Kind einzeln sondern gebündelt in einen Account erhalten.
Wann kreuze ich Religion, wann Wer­te und Nor­men an?

Alle Schüler­innen und Schüler, die evan­gelisch sind, nehmen au­to­ma­tisch am Religions­unterricht teil. In den Jahr­gängen 5 – 8 wird der Religions­unter­richt kon­fessions-ko­operativ er­teilt, das heißt, alle teilnehmenden Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Ob ab Klasse 9 katholischer Religionsunterricht ein­ge­rich­tet werden kann, ist ab­hängig von der An­zahl der katholi­schen Schülerinnen und Schüler des Jahr­gangs und anderen schul­or­ga­ni­sa­tori­schen Kriterien (z.B. der Versorgung mit Lehrkräften)

→Kreuz bei Teil­nahme am Religions­unterricht
Grund­sätzlich kön­nen auch kon­fess­ions­lo­se Schü­ler­in­nen und Schü­ler oder solche, die einer anderen Reli­gion angehören (z.B. Muslime) am Religions­unter­richt teilnehmen.

→Kreuz bei Nicht-Teil­nahme am Religions­unter­richt
Schü­ler und Schü­ler­in­nen, die nicht am Religions­unterricht teil­neh­men, müssen vom Religions­unterricht abgemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt schrift­lich durch die Er­ziehungs­berechtigten (Sorge­berech­tig­ten) oder die religions­mündigen Schüler und Schüler­innen selbst (ab dem 15. Lebensjahr). Wer sich ab­ge­meldet hat, ist zur Teil­nahme am Unter­richt in Werte und Normen ver­pflichtet.

→Kreuz bei Ab­meldung vom Religions­unter­richt (Teil­nahme in Werte und Normen).
Weitere Infos zu Religion und Werte und Normen.

Welche zweiten Fremdsprachen wer­den am VLG an­ge­bo­ten?

Der Unter­richt in der zwei­ten Fremd­spra­che

be­ginnt im 6. Schul­jahr­gang. Be­reits bei der An­meld­ung für Klas­se 5 bit­ten wir die Er­zieh­ungs­be­rech­tig­ten (Sorgeberechtigten), die ge­wünsch­te zwei­te Fremd­spra­che für den 6. Schul­jahr­gang zu wäh­len, da die Klas­sen­bil­dung im Ein­schul­ungs­jahr un­ter Be­rück­sich­ti­gung die­ser An­ga­ben er­folgt. Eine Änder­ung der zwei­ten Fremd­spra­che wird zum En­de des 5. Schul­jahr­gangs mög­lich sein, doch kann da­mit ein Klas­sen­wechs­el er­for­der­lich wer­den.

Hin­weis: Es kann nur eine Spa­nisch­gruppe ein­ge­rich­tet wer­den, soll­ten zu viele An­mel­dun­gen ein­geh­en, muss ge­lost wer­den. Für die­sen Fall ge­ben Sie bit­te eine Zweit­wahl an.

Was bedeutet Unterricht mit besonderem Schwer­punkt im Fach Musik?

Falls sich genügend Inter­essen­ten für dieses Unter­richts­angebot melden, werden wir im 5. Jahrgang eine Musikklasse einrichten. Das besondere Unterrichtsangebot besteht zunächst in einer klassengebundenen Musik-AG. In den Klassen 6 – 10 wird der Musikunterricht dann 3- bzw. 4-stündig erteilt werden. Spielt Ihr Kind bisher noch kein Musikinstrument, muss mit dem Instrumentalunterricht spätestens bis zu den Herbstferien der 5. Klasse begonnen werden.
Ansprechpartner ist Herr Schraplau, Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

El­tern­in­fo, Schü­ler­info.

Können Schulbücher ausgeliehen werden?

Ja, es gibt einen ent­gelt­li­chen Schul­buch­ver­leih für die Jahr­gän­ge 5 – 11. Wenn Sie die Schul­bü­cher leih­en möch­ten, müs­sen Sie ihr Kind für die Schulbuchausleihe an­mel­den, dafür erhalten Sie bei der Anmeldung einen QR-Code. Zu­sätz­lich müs­sen für eini­ge Fä­cher Ar­beits­ma­ter­i­al­ien (z.B. Work­books) ge­kauft wer­den, auch die­se wer­den dort an­ge­ge­ben. In den Do­ku­men­ten fin­den Sie zu­dem alle nö­ti­gen An­ga­ben, falls Sie statt­des­sen die Schul­bücher kauf­en möch­ten. Sie kön­nen dies in je­dem Schul­jahr neu ent­schei­den.

Die Ab­rech­nung der Lern­mit­tel­aus­leihe ist mit der Ab­rech­nung des Ko­pier­gel­des or­ga­ni­sa­tor­isch ge­kop­pelt und er­folgt bar­geld­los.

Die Anschaffung des iPads im 7. Jahrgang ist von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Können die Schüler Bus­fahr­karten erhalten?

Ja, es besteht für viele Schü­ler der Jahr­gänge 5 – 10 die Mög­lich­keit, kos­ten­los eine Bus­fahr­kar­te zu be­kom­men. Die Aus­gabe einer sol­chen Jahres­karte ("HVV-Card") ist ab­hängig von der Ent­fern­ung zwischen Wohn­ung und Schule. Ob Ihr Kind eine Bus­fahr­karte er­hält, er­fahr­en Sie, wenn Sie die das da­zu­ge­höri­ge On­line­for­mu­lar auf der Home­page des Land­kreises Stade aus­füllen.

Ist es möglich, ein Mittag­essen in der schul­eigenen Mensa zu er­halten?

Ja, die Mensa des VLG ist von Mon­tag bis Donners­tag geöff­net. Das Essen muss spätes­tens zwei Tage vor­her über das Por­tal Mensa­Max be­stellt werden. Vor der ers­ten Be­stellung müssen Sie für Ihr Kind einen MensaMax-Account einrichten und dort einen Mensa­trans­ponder bestellen.

Gibt es eine Hausaufgaben- bzw. ver­bindliche Ganz­tags­be­treu­ung?

Ja, im Rahmen der offenen Ganz­tags­schule bie­ten wir von Mon­tag bis Donners­tag in der Zeit von 13:55 – 15:30 Uhr eine Haus­auf­gaben­betreu­ung an. Sie wird überwiegend von päd­a­gog­i­schen Mit­ar­beiter­innen und älter­en Schü­lern über­nommen. Die Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung wird, wie alle an­deren Ganz­tags­an­ge­bote, über den AG-Wahl­bogen ge­wählt.

Be­ach­ten Sie bit­te, dass al­le AG-An­ge­bo­te zum Ganz­tags­pro­gramm ge­hö­ren, was für Schü­ler­in­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fen 5 und 6 be­deut­et, dass sie in der an­ge­ge­ben­en Zeit ver­läss­lich von uns be­treut wer­den. Soll­te eine AG ein­mal aus­fal­len, be­sucht Ihr Kind auto­ma­tisch statt­des­sen die Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung. Unser Ganz­tags­an­ge­bot ist kos­ten­frei.

Welche Arbeitsgemeinschaften werden am VLG an­ge­bo­ten?

Ein guter An­halts­punkt ist das dies­jährige An­ge­bot an Ar­beits­ge­mein­schaf­ten, auch wenn es sich zum B­eginn des nächsten Schul­jahres noch ein biss­chen än­dern kann. Ihr Kind be­kommt in der Wo­che nach den Som­mer­fe­ri­en die Mög­lich­keit, sich für die ak­tu­el­len AGs mit un­ser­em AG-Wahl­bogen an­zu­mel­den.

Digitalisierung am VLG

Seit dem Schuljahr 2022/23 müssen im zweiten Halbjahr Klasse 7 iPads von allen Schüler*innen angeschafft werden.  Darüber hinaus ist das VLG mit mehreren Klassensätzen Laptops und iPads sowie einem Computerraum mit 30 Arbeitsplätzen ausgestattet und damit auf der Höhe der Zeit, die Geräte sind also nicht alt. Durch unseren Glasfaseranschluss funktionieren alle Geräte in der Regel reibungslos. Im Laufe der Schulzeit Ihres Kindes wird sich diese Situation mit Sicherheit verändern.

Alle Klassen- und Fachräume sind mit aktiven Tafeln (ActivBoards) ausgestattet. Interessant zu wissen ist in diesem Zusammenhang vielleicht noch, dass die Technik bei uns am VLG sehr engmaschig gewartet wird und es kaum vorkommt, dass etwas nicht "läuft". Diese Zuverlässigkeit wissen auch unsere Schüler*innen zu schätzen, denn es gibt verschwindend wenig Zerstörung oder Diebstähle.

Alle Endgeräte für den Unterricht arbeiten mit freier Software, wie z.B. der Libre office suite. Damit geben wir kein unnötiges Geld für Jahreslizenzen aus, das wir dann auf die Eltern umlegen müssten. Diese Philosophie zieht sich durch bis in die innerschulische Kommunikation und das Distanzlernen. Wir arbeiten in diesem Bereich auf der freien Plattform "Moodle", auch hier fallen keine Kosten für die Eltern an, wie beispielsweise bei iServ, und die Möglichkeiten sind sehr viel größer. Unsere Lern- und Kommunikationsplattform heißt VincWeb. Das VincWeb existierte übrigens bereits lange bevor die Coronapandemie über uns hereingebrochen ist und wird seither kontinuierlich ausgebaut.

Ein abschließende Anmerkung sei an dieser Stelle gestattet: Die Digitalisierung ist gut und wichtig, ein gewissens Maß an "analogem" Unterricht hat aber nach wie vor auch seine Daseinsberechtigung. In der Schule geht es auch um persönliche Kontakte, zwischenmenschliche Beziehungen und/oder einfach mal eine individuelle Erklärung von einer Lehrkraft oder einer Mitschüler*in. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Fahrplan zur Digitalisierung, Ansprechpartner ist Herr Conseil.

Welche Anschaffungen bzw. Kosten erwarten mich in den kom­men­den Schul­jahren?

Die an­ge­ge­be­nen Beträ­ge sind le­dig­lich un­gefäh­re Wer­te aus den ver­gang­en­en Jahr­en, die sich von Schul­jahr zu Schul­jahr än­dern kön­nen. Jähr­lich wie­der­kehr­en­de Aus­ga­ben sind:

  • Kopierkosten und Schul­planer (Sek. I jährlich 12 €)
  • Lernmittel­ausleihe (jährlich 65 € - 85 €)
  • Anschaffung von Verbrauchs­materialien (jährlich 35 €)
  • Wandertage, Exkursionen und Klassen­fahrten (jährlich 20 € bzw. zwei­jährlich 250 €)
  • Einige Wett­be­wer­be sind kos­ten­pflich­tig (Teil­nah­me ist frei­wil­lig, 5 € - 10 €)

Darüber hin­aus gibt es eini­ge An­schaff­ung­en, die wäh­rend der ge­sam­ten Schul­zeit nur ein­mal an­fall­en:

  • Atlas, Lek­türen und Übungs­hef­te (ein­mal­ig in der Sum­me 100 €)
  • Tablet (ab Klas­se 7, In­for­ma­tion­en fol­gen recht­zeit­ig, ein­mal­ig ca. 500 €)
  • Schließ­fach­schlüs­sel bei Be­darf (ein­mal­ig 25 € Pfand)
Ist es möglich, finanzielle Unter­stützung zu er­hal­ten?
Ja, wenn El­tern bzw. de­ren Kin­der leis­tungs­be­rech­tigt sind nach dem SGB II (ins­be­son­dere Ar­beits­lo­sen­geld II oder So­zial­geld) oder So­zial­hil­fe nach dem SGB XII oder nach dem AsylbLG er­hal­ten oder Wohn­geld oder Kin­der­geld­zu­schlag nach dem BKGG be­zieh­en, dann ha­ben El­tern bzw. de­ren Kin­der An­spruch auf das "Bild­ungs­pa­ket der Bun­des­re­gier­ung". Bit­te tei­len Sie uns mit, ob Sie die Teil­nah­me am Bild­ungs- und Teil­ha­be-Pa­ket wün­schen (z.B. Be­frei­ung vom Ent­gelt der Schul­buch­aus­leihe, kos­ten­los­es Mit­tag­es­sen-Abo, För­der­ung von Klas­sen­fahr­ten oder Nach­hil­fe­un­ter­richt). Wir hel­fen Ihn­en ger­ne wei­ter.
Was ist Bilingualer Geschichtsunterricht?

Bilingualer Ge­schichts­un­ter­richt wird in eng­li­scher Spra­che er­teilt und findet ab der 9. Klasse in Kursform statt. Weitere In­for­ma­ti­onen unter Elterninfo, Schülerinfo.

Woher bekomme ich einen Sorgerechtsbescheid?
Wenn Sie getrennt leben und das al­lein­ige Sor­ge­recht für Ihr Kind haben, müs­sen Sie die­sen Be­scheid bei je­nem Ju­gend­amt be­an­tra­gen, wel­ches bei der Ge­burt Ihres Kin­des zu­stän­dig war.
Sind Fahrräder ver­sichert?
Nein, Fahr­räder, die auf dem Schul­ge­lände stehen, sind bei Dieb­stahl oder Sach­be­schä­di­gung in der Re­gel lei­der nicht ver­sich­ert.
Haben Sie weitere Fragen?

Für alle "Neuen" an un­ser­er Schu­le gibt es den Vin­cent-Du­den, wo wir (fast) al­les Wis­sens­wer­te in al­pha­bet­isch­er Reih­en­fol­ge zu­sam­men­ge­tra­gen ha­ben.
Weitere Fragen richten Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Ansprechpartnerin ist Frau Dreyer.

Anmeldung für Klasse 11 - Schulwechsel nach der 10. Klasse

Schüler, die an einer anderen weiterführenden Schule den Erweiterten Sekundarabschluss I erworben haben, sind für den Besuch der Oberstufe des Vincent-Lübeck-Gymnasiums qualifiziert und können sich für die 11. Klasse anmelden. Ansprechpartner ist Herr Quast.