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Ganztag

Nur etwa 50% der Schülerinnen und Schüler des VLG wohnt im Sta­der Stadt­be­reich, d.h. für die Hälf­te der Schü­ler ist der Schul­weg auf­grund des weit­läufi­gen länd­li­chen Ein­zugs­be­reichs durch lan­ge Fahr­ten und beim Rück­weg teil­weise auch durch lan­ge Warte­zei­ten ge­prägt.

Mit der zu­nehmenden Ver­änderung fa­mi­li­ärer Struk­turen und der damit ein­her­ge­hen­den knap­per wer­den­den Zeit, sich um die Er­zieh­ung der Kin­der zu küm­mern, wer­den auch wir in noch mo­de­ra­tem, doch zu­nehm­en­dem Maße mit Kin­dern kon­fron­tiert, die nicht mehr alle ele­men­ta­ren, sozi­alen und kom­muni­ka­tiven Fähig­kei­ten als Vor­aus­setzung schuli­scher Leis­tungs­fähig­keit mit­brin­gen. Be­ruf­liche Struk­tur­ver­änderun­gen, ge­sell­schaft­liche For­derun­gen und ein ver­änder­tes Frei­zeit­ver­halten tun ihr Übri­ges.
Auch wenn wir als Schule nie in der Lage sein werden, Defi­zite der häuslichen und gesamtgesellschaftlichen Entwicklung voll­ständig zu kompen­sieren, so scheint es uns dennoch erfor­der­lich, zumindest ansatzweise Ange­bote bereit­zu­stellen, um den Folgen dieser Entwicklung für die Schulgemeinschaft entgegenzusteuern.
Aus diesen Gründen wurde das VLG in eine offene Ganz­tags­schule umgewandelt. Grundlage des Kon­zeptes ist der Erlass aus dem Jahr 2004 „Die Arbeit in der öffent­lichen Ganz­tags­schule“.
Die ganz­tägigen Ange­bote stehen allen Jahr­gängen zur Ver­fügung, lediglich die Hausaufgabenbe­treuung ist vorwiegend auf die jüngeren Jahrgänge zuge­schnitten. Die Schule stellt damit auch am Nach­mittag in zunehmen­dem Maße als Lebens­raum zur Ver­fügung, Aktivi­täten, die bisher privat oder außer­schulisch in Ver­einen stattfanden, sind zukünftig auch auf frei­williger Basis in der vertrauten Schul­gemein­schaft möglich.
Das Vin­cent-Lübeck-Gym­nasium ist eine offene Ganz­tags­schule, das be­deutet, die Teil­nahme am Ganz­tags­angebot ist mit zwei Aus­nahmen (s.u.) frei­willig und in der Regel kosten­frei. Das Ganz­tags­ange­bot gliedert sich in den Pflicht­unter­richt (Profil­klassen und Sek.II) und zusätz­liche Ange­bote, die im Rahmen der offenen Ganz­tags­schule frei­willig wahr­ge­nommen werden können. Dabei soll der Pflicht­unter­richt im Wesent­lichen an zwei Nach­mit­tagen, bevor­zugt am Diens­tag und Donners­tag, in der 7. und 8. Stunde statt­finden. Zusätz­li­che Ange­bote, wie zum Bei­spiel AGs, För­der­unter­richt und Haus­auf­gaben­be­treu­ung für die jünge­ren Schüler­innen und Schüler, liegen an den für die meisten Schüler unter­richts­freien Nach­mit­tagen, bevor­zugt von Mon­tag bis Donners­tag.
Bitte beachten Sie, dass die Recht­schreib­förder­ung in Jahr­gang 5 und die Sprach­erwerbs­förder­ung Deutsch (DaZ) hier eine Aus­nahme bilden und die Schüler­innen und Schüler zur Teil­nahme ver­pflich­tet sind. Über die Teil­nahme ent­scheidet hier die Schule.

An­sprech­part­nerin ist Frau Dreyer.

Frau Dreyer

Englisch, evangelische Religion

Ansprechpartnerin für die ganztägige Betreuung.

Gliederung des Ganztagsbereichs (Mo-Do)

  • 13:30-13:55:

    gemeinsames Mittagessen (offen)

  • 13:55-15:30:

    Hausaufgabenbetreuung (offen)

  • oder:

    das vielfältige AG – Angebot (offen)

  • oder:

    andere Förder- und Forderangebote (teilweise verpflichtend)

  • oder:

    Profilunterricht der Musikklassen (ein Tag pro Woche ab Klasse 6, verpflichtend)

Das Ganztagsschulkonzept des VLG (2012)