
Bei der Anmeldung für das neue Schuljahr ergeben sich in der Regel einige Fragen. Wir benutzen diese Fragen, um Sie durch den Anmeldeprozess zu begleiten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen erhalten und die Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Kindes vollständig sind. Wer über keinen eigenen Drucker verfügt, kann die Formulare auch im Sekretariat abholen.
Wann sind die Anmeldetermine für den neuen fünften Jahrgang?
Die Anmeldungen sind am
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Montag, 11. Mai 2020, 13 - 18 Uhr,
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Dienstag, 12. Mai 2020, 13 - 18 Uhr,
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Mittwoch, 13. Mai 2020, 13 - 18 Uhr.
Ob Sie einen frühen oder späten Anmeldetermin wählen spielt keine Rolle, denn die Klassen teilen wir erst ein, wenn wir alle Anmeldungen haben. Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, müssen Sie vorab einen individuellen
Anmeldetermin reservieren.
Was müssen wir zur Anmeldung mitbringen?
Wer soll zur Anmeldung kommen?
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir darum, dass nur
ein Elternteil und das anzumeldende Kind erscheinen. Achten Sie bitte darauf, dass das fehlende Elternteil vorab die Anmeldeunterlagen unterzeichnet.
Können wir uns die Schule ansehen?
Normalerweise gerne am Schnuppertag, aber der musste in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Stattdessen haben wir einen
digitalen Rundgang bereitgestellt und Schüler der Klasse 5K2 haben einen
virtuellen Schnuppertag gefilmt.
Darf mein Kind sich wünschen, mit wem es in eine Klasse zu kommt?

Ja, aber es kann jeweils nur
ein Name genannt werden und der Wunsch wird nur berücksichtigt, wenn der genannte Partner auf seiner Anmeldung den Namen Ihres Kindes einträgt - bitte vermeiden Sie unbedingt Kettenbildungen. Stimmen zudem die Wahlfächer (zweite Fremdsprache, Religion bzw. Werte und Normen) oder die Musikklasse nicht überein, so ist die Wahrscheinlichkeit, in eine gemeinsame Klasse zu kommen, sehr gering.
Sollten sich bei dieser Verfahrensweise Probleme ergeben, nehmen Sie bitte mit
Frau Dreyer Kontakt auf. In der Regel lässt sich eine gute Lösung finden.
Wann kreuze ich Religion, wann Werte und Normen an?
Alle Schülerinnen und Schüler, die evangelisch sind, nehmen automatisch am Religionsunterricht teil. In den Jahrgängen 5 – 8 wird der Religionsunterricht konfessions-kooperativ erteilt, das heißt, alle teilnehmenden Kinder werden gemeinsam unterrichtet. Ob ab Klasse 9 katholischer Religionsunterricht eingerichtet werden kann, ist abhängig von der Anzahl der katholischen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs und anderen schulorganisatorischen Kriterien (z.B. der Versorgung mit Lehrkräften) →Kreuz bei Teilnahme am Religionsunterricht
Grundsätzlich können auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler oder solche, die einer anderen Religion angehören (z.B. Muslime) am Religionsunterricht teilnehmen. →Kreuz bei Teilnahme am Religionsunterricht
Schüler und Schülerinnen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Die Abmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten (Sorgeberechtigten) oder die religionsmündigen Schüler und Schülerinnen selbst (ab dem 15. Lebensjahr). Wer sich abgemeldet hat, ist zur Teilnahme am Unterricht in Werte und Normen verpflichtet. →Kreuz bei Abmeldung vom Religionsunterricht (Teilnahme in Werte und Normen). Weitere Infos zu
Religion und
Werte und Normen.
Welche zweiten Fremdsprachen werden am VLG angeboten?
Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache
beginnt im 6. Schuljahrgang. Bereits bei der Anmeldung für Klasse 5 bitten wir die Erziehungsberechtigten (Sorgeberechtigten), die gewünschte zweite Fremdsprache für den 6. Schuljahrgang zu wählen, da die Klassenbildung im Einschulungsjahr unter Berücksichtigung dieser Angaben erfolgt. Eine Änderung der Wahl der zweiten Fremdsprache wird zum Ende des 5. Schuljahrgangs möglich sein, doch kann damit ein Klassenwechsel erforderlich werden.
Hinweis: Es kann nur
eine Spanischgruppe eingerichtet werden, sollten zu viele Anmeldungen eingehen, muss gelost werden. Für diesen Fall geben Sie bitte eine Zweitwahl an. In der Musikklasse wird als zweite Fremdsprache nur Französisch und Latein angeboten.
Was bedeutet Unterricht mit besonderem Schwerpunkt im Fach Musik?

Falls sich genügend Interessenten für dieses Unterrichtsangebot melden, werden wir im 5. Jahrgang eine
Musikklasse einrichten. Das besondere Unterrichtsangebot besteht zunächst in einer klassengebundenen Musik-AG. In den Klassen 6 – 10 wird der Musikunterricht dann 3- bzw. 4-stündig erteilt werden. Spielt Ihr Kind bisher noch kein Musikinstrument, muss mit dem Instrumentalunterricht spätestens bis zu den Herbstferien der 5. Klasse begonnen werden.
Elterninfo,
Schülerinfo.
Können Schulbücher ausgeliehen werden?
Ja, es gibt einen
entgeltlichen Schulbuchverleih für die Jahrgänge 5 – 11. Wenn Sie die Schulbücher leihen möchten, müssen Sie ihr Kind für die
Lernmittelausleihe anmelden. Zusätzlich müssen für einige Fächer Arbeitsmaterialien (z.B.
Workbooks) gekauft werden, auch diese werden dort angegeben. In den Dokumenten finden Sie zudem alle nötigen Angaben, falls Sie stattdessen die Schulbücher kaufen möchten. Sie können dies in jedem Schuljahr neu entscheiden.
Die Abrechnung der Lernmittelausleihe ist mit der Abrechnung des Kopiergeldes organisatorisch gekoppelt und erfolgt bargeldlos.
Können die Schüler Busfahrkarten erhalten?

Ja, es besteht für viele Schüler der Jahrgänge 5 – 10 die Möglichkeit, kostenlos eine Busfahrkarte zu bekommen. Die Ausgabe einer solchen Jahreskarte ("
HVV-Card") ist abhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule. Ob Ihr Kind eine Busfahrkarte erhält, erfahren Sie, wenn Sie die das dazugehörige
Onlineformular auf der Homepage des Landkreises Stade ausfüllen; weitere Hinweise gibt es auf diesem
Merkblatt.
Ist es möglich, ein Mittagessen in der schuleigenen Mensa zu erhalten?

Ja, die
Mensa des VLG ist von Montag bis Donnerstag geöffnet. Das Essen muss spätestens zwei Tage vorher über das Portal
MensaMax bestellt werden. Vor der ersten Bestellung müssen Sie einen MensaMax-Account einrichten und erhalten einen Mensatransponder für Ihr Kind.
Gibt es eine Hausaufgaben- bzw. verbindliche Ganztagsbetreuung?

Ja, im Rahmen der
offenen Ganztagsschule bieten wir von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:55 – 15:30 Uhr eine Hausaufgabenbetreuung an. Sie wird überwiegend von
pädagogischen Mitarbeiterinnen und älteren Schülern übernommen. Alle anderen Ganztagsangebote werden über den AG-Wahlbogen gewählt.
Beachten Sie bitte, dass alle AG-Angebote zum Ganztagsprogramm gehören, was für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 bedeutet, dass sie in der angegebenen Zeit verlässlich von uns betreut werden. Sollte eine AG einmal ausfallen, besucht Ihr Kind automatisch stattdessen die Hausaufgabenbetreuung. Unser Ganztagsangebot ist kostenfrei.
Welche Arbeitsgemeinschaften werden am VLG angeboten?
Ein guter Anhaltspunkt ist das diesjährige Angebot an
Arbeitsgemeinschaften, auch wenn es sich zum Beginn des nächsten Schuljahres noch ein bisschen ändern kann. Ihr Kind bekommt in der Woche nach den Sommerferien die Möglichkeit, sich für die aktuellen AGs mit unserem AG-Wahlbogen anzumelden.
Welche Anschaffungen bzw. Kosten erwarten mich in den kommenden Schuljahren?
Die angegebenen Beträge sind lediglich ungefähre Werte aus den vergangenen Jahren, die sich von Schuljahr zu Schuljahr ändern können. Jährlich wiederkehrende Ausgaben sind:
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Kopierkosten und Schulplaner (jährlich 12 €)
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Lernmittelausleihe (jährlich 51 € – 76 €)
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Anschaffung von Verbrauchsmaterialien (jährlich 30 €)
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Wandertage, Exkursionen und Klassenfahrten (jährlich 20 € bzw. zweijährlich 200 €)
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Einige Wettbewerbe sind kostenpflichtig (Teilnahme ist freiwillig, 5 €)
Darüber hinaus gibt es einige Anschaffungen, die während der gesamten Schulzeit nur einmal anfallen:
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Atlas, Lektüren und Übungshefte (einmalig 100 €)
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Graphikfähiger Taschenrechner (einmalig 40 €)
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Elektronisches Wörterbuch (einmalig 100 €)
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Schließfachschlüssel bei Bedarf (einmalig 25 € Pfand)
Ist es möglich, finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Ja, wenn Eltern bzw. deren Kinder leistungsberechtigt sind nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach dem AsylbLG erhalten oder Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem BKGG beziehen, dann haben Eltern bzw. deren Kinder Anspruch auf das "Bildungspaket der Bundesregierung". Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Teilnahme am
Bildungs- und Teilhabe-Paket wünschen (z.B. Befreiung vom Entgelt der Schulbuchausleihe, kostenloses Mittagessen-Abo, Förderung von Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht). Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Was ist Biblingualer Geschichtsunterricht?

Bilingualer Geschichtsunterricht wird in englischer Sprache erteilt und findet mit der Einrichtung einer 5. Klasse mit bilingualem Schwerpunkt oder ab der 9. Klasse in Kursform statt. Weitere Informationen unter
Elterninfo,
Schülerinfo.
Woher bekomme ich einen Sorgerechtsbescheid?
Wenn Sie getrennt leben und das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, müssen Sie diesen Bescheid bei jenem Jugendamt beantragen, welches bei der Geburt Ihres Kindes zuständig war.
Sind Fahrräder versichert?
Nein, Fahrräder, die auf dem Schulgelände stehen, sind bei Diebstahl oder Sachbeschädigung in der Regel leider nicht versichert.
Haben Sie weitere Fragen?
Für alle "Neuen" an unserer Schule gibt es den
Vincent-Duden, wo wir (fast) alles Wissenswerte in alphabetischer Reihenfolge zusammengetragen haben. Sie können sich auch unter
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Frau Dreyer wenden.