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Schulleben - Andere über uns
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Schulpaket: Anträge beim Kreis stellen
"Schulbedarfspaket" des Bundes kommt nicht mehr automatisch |
LANDKREIS. Familien, die Kinderzuschläge oder Wohngeld beziehen, bekommen
das "Schulbedarfspaket" des Bundes nicht mehr automatisch von den Familienkassen
als Leistung bewilligt. Sie müssen es neuerdings selbst beantragen.
Darauf weist der Landkreis Stade in einer Pressemitteilung hin. Für
die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs werden zum 1. August 70
Euro und zum 1. Februar 2012 noch einmal 30 Euro ausbezahlt. Damit soll es
Anspruchberechtigten ermöglicht werden, für ihr Kind Stifte,
Wasserfarben, Hefte oder einen neuen Ranzen zu kaufen.
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Wegen einer Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber müssen Bezieherinnen
und Bezieher von Kinderzuschlägen dieses Paket gesondert beim Sozialamt
des Landkreises beantragen. Gleiches gilt auch für Personen, die aufgrund
des Bezuges von Wohngeld einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe (sogenanntes Bildungspaket) geltend machen können. Auch sie
müssen einen Antrag stellen. Vordrucke für sie gibt es auf der
Homepage des Landkreises Stade.
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Automatisch werden nur Familien bedient, die sich im Status SGB II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende) befinden. Und weil das alles so
kompliziert geworden ist, geben gleich mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Sozialamtes genauere Auskünfte unter folgenden Rufnummern: 04141/
12493 (Kelm), 12347 (Boye), 12329 (Zirzow) und 12332 (Thomforde).
www.landkreis-stade.de
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Stader Tageblatt vom 13.07.2011
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