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Schulpaket: Anträge beim Kreis stellen

"Schulbedarfspaket" des Bundes kommt nicht mehr automatisch


LANDKREIS. Familien, die Kinderzuschläge oder Wohngeld beziehen, bekommen das "Schulbedarfspaket" des Bundes nicht mehr automatisch von den Familienkassen als Leistung bewilligt. Sie müssen es neuerdings selbst beantragen. Darauf weist der Landkreis Stade in einer Pressemitteilung hin. Für die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs werden zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 2012 noch einmal 30 Euro ausbezahlt. Damit soll es Anspruchberechtigten ermöglicht werden, für ihr Kind Stifte, Wasserfarben, Hefte oder einen neuen Ranzen zu kaufen.
Wegen einer Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber müssen Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlägen dieses Paket gesondert beim Sozialamt des Landkreises beantragen. Gleiches gilt auch für Personen, die aufgrund des Bezuges von Wohngeld einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (sogenanntes Bildungspaket) geltend machen können. Auch sie müssen einen Antrag stellen. Vordrucke für sie gibt es auf der Homepage des Landkreises Stade.
 


Automatisch werden nur Familien bedient, die sich im Status SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) befinden. Und weil das alles so kompliziert geworden ist, geben gleich mehrere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes genauere Auskünfte unter folgenden Rufnummern: 04141/ 12493 (Kelm), 12347 (Boye), 12329 (Zirzow) und 12332 (Thomforde).
www.landkreis-stade.de

Stader Tageblatt vom 13.07.2011

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