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Informationen zum musikalischen Profil
Das besondere Unterrichtsangebot am VLG im Fach Musik

Profilbildung

Das besondere Unterrichtsangebot im Fach Musik, früher "Musikzweig" genannt, stellt ein besonderes Profil des allgemein bildenden Gymnasiums dar. Es wurde ab 1987 in Hannover und an weiteren niedersächsischen Gymnasien eingerichtet und wird jetzt in den Schuljahrgängen 6 bis 9 nach eigenen Rahmenrichtlinien unterrichtet. Der 5. Jahrgang sollte hierbei durch die Einrichtung einer Musikklassenarbeitsgemeinschaft mit einbezogen werden. Am Vincent-Lübeck-Gymnasium ist das besondere Unterrichtsangebot im Fach Musik im Schuljahr 2005/06 eingeführt worden.


Voraussetzungen und Ziele

Das besondere Unterrichtsangebot im Fach Musik setzt ein besonderes Interesse an einer erweiterten musikalischen Bildung voraus. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler die Bereitschaft mitbringen, ein Instrument zu erlernen bzw. bereits begonnen Instrumentalunterricht fortzusetzen und an einer Musikarbeitsgemeinschaft der Schule teilzunehmen. Ein Neueinstieg ist für interessierte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich möglich. 
Die intensive Beschäftigung mit Musik - und insbesondere das Instrumentalspiel - eröffnet jedem Kind kognitive und soziale Entwicklungsperspektiven, die auf keinem anderen Weg in vergleichbarer Qualität erreichbar sind. Vielfältige Forschungsergebnisse bestätigen nachdrücklich die positiven Auswirkungen, die der aktive Umgang mit Musik auf die umfassende Ausbildung der Persönlichkeit hat.
In dem erweiterten Musikunterrricht werden musiktheoretische Schulung und Praxis gleichgewichtig betrieben. Insbesondere der musikpraktische Schwerpunkt und die den Klassenunterricht ergänzenden Musik - Arbeitsgemeinschaften ermöglichen ein kontinuierliches Einüben sozialer Verhaltensweisen.
Wie Erfahrungen mit Schülern in Arbeitsgemeinschaften oder bereits existierenden Musikzweigen belegen, wirkt sich das praktische und aktive Musizieren insgesamt positiv auf die Motivation und das Lernverhalten in der Schule aus.


Die Stundentafel

Das Fach Musik wird in den Jahrgängen 6 bis 9 in diesen Klassen vierstündig im Klassenverband erteilt. Im 5. Jahrgang ist eine Musikarbeitsgemeinschaft im Klassenverband eingerichtet.


Musik-Arbeitsgemeinschaften am VLG

  • Chor für 5 - 7 sowie für 8 - 13 
  • Bigband
  • Jazz-Rock-Pop-AG
  • Bläser-AG 
  • Orchester


Fragen und Antworten

  • Haben es die Schüler in der Musikklasse "leichter" als in anderen Klassen?
    Die veränderte Akzentuierung bedeutet keine Minderung der Anforderungen. Instrumentalunterricht und regelmäßiges Üben kommen zum normalen Schulpensum hinzu.

  • Haben die Schülerinnen und Schüler der Musikklasse Nachteile wegen der Stundenkürzungen in anderen Fächern?
    Nein, fachliche Nachteile sind nicht zu erwarten, da die Stundenkürzungen über die gesamte Sekundarstufe I und über so viele Fächer gleichmäßig verteilt werden, dass pro Fach nicht mehr als eine Stunde innerhalb der Schulzeit gekürzt werden muss.

  • Ist ein Wechsel in eine andere Klasse möglich?
    Die Wahl des besonderen Unterrichtsangebots im Fach Musik sollte gut überlegt und für die Sekundarstufe I verbindlich sein. In Einzelfällen ist jedoch ein Wechsel in eine Parallelklasse möglich.

  • Müssen Schülerinnen und Schüler der Musikklasse in der Oberstufe Musik wählen?
    Nein, statt Musik kann auch Kunst oder Darstellendes Spiel gewählt werden.
    Musik wird als Prüfungsfach angeboten.


  • Ist die Musikklasse elitär?
    Den Schülerinnen und Schülern der Musikklasse wird eine besondere Förderung zuteil, die jedoch nicht auf die Ausbildung einer musikalischen Elite zielt, sondern auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit durch die Förderung musikalischer Neigungen und Fähigkeiten.

  • Bietet die Schule Instrumentalunterricht an?
    Nein, Instrumentalunterricht kann die Schule grundsätzlich nicht anbieten, er wird an der Musikschule oder von Privatlehren erteilt.

  • Welche Fremdsprache kann gewählt werden?
    Als zweite Fremdsprache kann Französisch oder Latein gewählt werden.
    Mit einer dritten Fremdsprache sollte erst in der 10. Klasse begonnen werden, da die Stunden des Wahlpflichtunterrichts im 8. und 9. Jahrgang hauptsächlich für Musik benötigt werden.


Für detailliertere Informationen stehen die Lehrkräfte der Fachgruppe Musik - insbesondere Herr Heider als Fachobmann - gerne zur Verfügung.