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Offizielles
Schulleitung Hausordnung
| Hausordnung
des Vincent-Lübeck-Gymnasiums |
In dem Vincent-Lübeck-Gymnasium arbeiten viele Menschen unterschiedlichen
Alters zusammen, die verschiedene Aufgaben, Ansprüche und Vorlieben
haben. Um ein gutes Zusammenleben und Zusammenwirken zu fördern, sind
Regeln notwendig, die allen gerecht werden und das gemeinsame Ziel einer
"guten Schule" unterstützen.
Es sind Ruhe und Ordnung in der Schule erforderlich. Achtung und gegenseitige
Rücksichtnahme sind notwendig.
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A. Allgemeines Verhalten
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Jeder verhält sich so. dass Unfälle vermieden werden und kein anderer
zu Schaden kommt.
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Gewalt an Sachen, z.B. Beschädigung an Gebäuden und am Mobiliar,
ist zu vermeiden, verboten und strafbar.
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Grundsätzlich muss ein/e Schüler/in damit rechnen, dass er/sie
oder die Erziehungsberechtigten für einen Schaden haftbar gemacht werden,
wenn sie/er ihn verursacht hat.
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Spiele und Handlungen, die Personen und Sachen gefährden (z. B.
Schneeballwerfen), sind nicht gestattet.
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Auf Freizeitflächen außerhalb des Schulhauses sind
Fußballspielen mit Tennisbällen und Basketballspiel erlaubt.
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Das Betreten der Dachflächen des Schulhauses ist streng verboten. Einerseits
besteht eine erhöhte Unfallgefahr, andererseits soll eine Beschädigung
des Daches vermieden werden.
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Die Flure im oberen Stock und das Forum sind während der Unterrichtszeit
als Ruhezonen zu betrachten. Es darf dort z. B. nicht gerannt, getobt oder
Versteck gespielt werden.
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Wenn ein/e Schüler/in während der Unterrichtszeit erkrankt, meldet
er / sie sich bei dem Fachlehrer/der Fachlehrerin oder dem Klassenlehrer
/ der Klassenlehrerin ab, meldet sich im Sekretariat, sucht das Krankenzimmer
auf und geht ggf.. nach Hause, wenn die Betreuung geklärt ist.
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Schüler/innen, die den Unterricht eines ganzen Tages versäumen,
müssen spätestens am dritten Tag nach Beginn des Fehlens schriftlich
entschuldigt werden. Schüler/innen der 5. bis 10. Klassen bringen eine
Entschuldigung der Eltern mit. Die Schüler/innen der 11. bis 13. Klassen
sind berechtigt, sich selbst zu entschuldigen, wenn eine schriftliche
Einverständniserklärung der Eitern vorliegt. Volljährige
Schüler/innen können sich selbst entschuldigen.
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Das Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
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Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist den
Schülerinnen und Schülern verboten.
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Das Verändern der Klassenräume (z.B. durch Aufhängen von Bildern,
Postern, Spruchbändern) ist nur in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in
erlaubt. Sie sollen dafür sorgen, dass das Aufgehängte auch wieder
geordnet abgenommen wird.
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Plakate und Werbematerial von außerschulischen Veranstaltern sind
grundsätzlich von der Schulleiterin zu genehmigen und dürfen nur
an dem dafür vorgesehenen Anschlagbrett in der Schulstraße neben
dem Turnhalleneingang ausgehängt werden. Nicht auf Glas kleben!
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Veröffentlichungen im Namen der Schule sind nur nach vorhergehender
Absprache mit der Schulleiterin erlaubt.
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Die Schüler/innen werden dringend davor gewarnt, Wertgegenstände
und größere Geldsummen mit in die Schule zu bringen.
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Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
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Unfälle und Verluste melden die Schüler/innen sofort im Sekretariat.
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Alle in der Schule tätigen Personen sollen darauf achten, die in der
Schule angebotenen Möglichkeiten der Mülltrennung anzunehmen. Es
gilt der selbstverständliche Grundsatz, dass jede/r den "Müll",
den er/sie schafft oder in die Schule hineinträgt, auch selbst wieder
ordnungsgemäß beseitigt.
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Der Ordnungsdienst, der das Forum in der 2. großen Pause "reinigt"
und von den Klassen und Kursen jeweils eine Woche lang im Turnus versehen
wird, soll für den Einzelnen nicht der Vorwand sein, allen
"Müll nach Belieben stehen, liegen oder fallen zu lassen.
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Auch die Reinigungshilfen haben nicht die Aufgabe, individuellen Müll
zu beseitigen. Sie sind für die Grundreinigung der Räume
verantwortlich.
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Alle Schülerinnen und Schüler müssen auf Sauberkeit innerhalb
und außerhalb des Gebäudes achten. Sie sollen Müll vermeiden
und die Regeln und Möglichkeiten der Mülltrennung wahrnehmen. Sie
sind verpflichtet, auf entsprechende Hinweise und Anordnungen zu reagieren.
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Die Klassen und Kurse sind dafür verantwortlich, dass sie in sauberen
und gepflegten Räumen leben und Unterricht haben.
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B. Betreten, Verlassen und Nutzung des Schulgebäudes
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Fahrschüler/innen, die sehr früh eintreffen, können sich ab
7.30 Uhr im Bibliotheksbereich aufhalten, ebenso nach der 6. Stunde. Die
Bibliothek ist in der Regel bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Bibliothek ist
ein Ruheraum. Hier sollen die Schüler/innen ungestört arbeiten
können. Die Schülerinnen und Schüler betreten das Obergeschoss
nicht vor 7.55 Uhr.
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Fahrräder, Mopeds und Mofas weiden im Fahrradraum vor der Schule oder
auf der gekennzeichneten Freifläche davor abgestellt Die Schüler/innen
sollen selbst für eine möglichst große Sicherung gegen Diebstahl
sorgen.
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Die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen,
beachten die für die Lehrerinnen und Lehrer vorgesehenen Parkplätze.
Wer sein Auto auf Lehrerparkplätzen abstellt, muss damit rechnen,
abgeschleppt zu werden.
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Die Schülerinnen und Schüler habe die Möglichkeit ein
Schließfach zu bekommen. Den Schlüssel erhalten sie beim Hausmeister.
Der Schlüssel darf nicht verliehen werden und muss abgegeben werden,
wenn der Schüler/die Schülerin der Schule nicht mehr angehört.
Die Schließordnung muss beachtet werden.
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In den Freistunden dürfen die Schüler/innen der 10. bis 13. Klassen
das Schulgelände verlassen, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern
vorliegt. Ohne schriftliche Genehmigung, die bei dem Klassenlehrer/der
Klassenlehrerin abgegeben werden muss, ist der Schüler/die Schülerin
nicht versichert. Die Genehmigungspflicht entfällt mit der
Volljährigkeit des Schülers/der Schülerin.
Schüler/Schülerinnen der 5. bis 9. Klasse dürfen das
Schulgelände während der Unterrichtszeit selbstständig nicht
verlassen.
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Räume, die zum Schulgelände gehören, können nach
vorhergehender Genehmigung auch außerhalb der Unterrichtszeit von
Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern
genutzt werden. Eine solche Nutzung ist Zeichen eines lebendigen Schullebens.
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Die Interessierten sollen die Absicht der Nutzung in der Regel spätestens
eine Woche vorher bei der Schulleiterin anmelden. Sie sollen allerdings nicht
vergessen, die Nutzung und die Genehmigung dem Hausmeister rechtzeitig
mitzuteilen (mind. 1 Woche vorher). Für Klassenfeste stehen in der Regel
Pavillonräume zur Verfügung.
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Elternabende, sowohl die von den Vorsitzenden der Klassenelternräte
als auch die vom Klassenlehrer / von der Klassenlehrerin einberufenen,
müssen der Schulleiterin und dem Hausmeister rechtzeitig, in der Regel
mindestens eine Woche vorher, mitgeteilt werden und in der Regel dienstags
oder donnerstags durchgeführt werden.
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C. Pausenordnung
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In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler
die Klassenräume, Fachräume, die Gänge zu den
naturwissenschaftlichen Räumen und den Gang zu den Kunsträumen.
Die Aufenthaltsräume in den Pausen sind die Schulstraße, das Forum
und die westlichen und südlichen Freiflächen außerhalb des
Gebäudes vor den Eingängen an den Musikräumen und den Pavillons,
nicht aber der obere Flur. Der Gang, der zu den Verwaltungsräumen und
zum Lehrerzimmer führt, soll von den Schülern nur betreten werden,
wenn sie ein Anliegen haben. Er ist kein allgemeiner Aufenthaltsraum.
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Die Klassen- und Fachräume werden in den großen Pausen abgeschlossen.
Die Tafeln werden unmittelbar vor Beginn der folgenden Stunde gesäubert.
Nach dem Unterricht werden die Räume ebenfalls verschlossen, das Licht
wird vor dem Verlassen ausgeschaltet.
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Die Bibliothek ist während der Pausen kein allgemeiner Aufenthaltsraum,
sondern ein Ort zum Lernen, Ausleihen und Zurückgeben von Büchern.
Die Schülerinnen und Schaler sollten die Arbeit von Frau Menche und
Frau Dehde, die ehrenamtlich in der Bibliothek tätig ist, dadurch
unterstützen, dass sie sich ruhig verhalten und die Bücher richtig
zurückstellen.
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Es ist gesund und gut für die konzentrierte Unterrichtsarbeit in den
folgenden Stunden, wenn die Schülerinnen und Schüler die Pausen
dazu nutzen, sich außerhalb des Gebäudes in frischer Luft aufzuhalten
und zu bewegen.
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Im Übrigen dienen Pausen der Entspannung und Erholung für
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer. Das sollte über
dem, was sonst noch geschieht, nicht vergessen werden: Erledigung
organisatorischer Tätigkeiten und verschiedener Gespräche.
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Die Mütter und Väter, die ehrenamtlich und freiwillig die Cafeteria
betreiben, viel Arbeit darin investieren und viel zur Verbesserung des
Schullebens und Schulklimas beitragen, sollen in ihrer Arbeit unterstützt
werden, u. a. durch Achtung auf Sauberkeit und genaue Rückgabe des
Geschirrs. Die Schüler dürfen die Cafeteria nicht zum Vorwand nehmen,
die Pausen zu überziehen.
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Sind Klassen vor den großen Pausen im Erdgeschoss unterrichtet worden
und haben in der folgenden Stunde Unterricht im Obergeschoss, so nehmen sie
ihre Taschen mit in die Pause. Keinesfalls gehen diese Klassen zu Beginn
der großen Pausen ins Obergeschoss. Klassen mit Unterricht nach der
grollen Pause im Erdgeschoss nehmen bei Pausenbeginn ihre Taschen mit. Das
gilt in der Regel auch für Mäntel und Jacken.
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Die Schülerinnen und Schüler, die Sportunterricht in der Sporthalle
haben, achten darauf, dass während der Unterrichtsstunde die Toren des
Stiefelgangs geschlossen sind. Eine Klingel befindet sich am Eingang der
Sporthalle.
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Am Ende der großen Pausen begeben sich Lehrerinnen und Lehrer und
Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsraum, damit der Unterricht
beim zweiten Pausenzeichen beginnen kann.
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Falls eine Klasse zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer ist,
erstattet ein/e Schüler/in, in der Regel der/die Klassensprecher/in,
Meldung im Sekretariat.
gez. Neemann
Stand: August 2005
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