Dass sich Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung der Lernprozesse
und der Lernumgebung beteiligen, ist nicht nur selbstverständlich, es
steht auch im Niedersächsischen Schulgesetz.
Alle schulischen Fragen können und sollen im Schülerrat erörtert
werden, der aus dem Kreis der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
gewählt wird. Diese wiederum werden in jeder Klasse von der
Schülerschaft gewählt. Auf diese Weise werden die Interessen der
Schülerinnen und Schüler in den Konferenzen und Ausschüssen
des Vincent-Lübeck-Gymnasiums vertreten.
Außerdem entsenden die Mitglieder im Schulausschuss des Landkreises
Kreisschülerräte. Soweit die Belange der Schülerschaft
berührt werden, wirkt somit die Schülerschaft durch den
Landesschülerrat in den allgemeinen Angelegenheiten des Schulwesens
mit.
Bei ihrer Tätigkeit werden die Schülerräte durch einen SV-Berater
(
Herr Heitmann) unterstützt,
den sie aus dem Kollegium der Schule wählen können. Bezirks-SV-Berater
führen darüber hinaus SV-Seminare und SV-Tage durch und stehen
für Anfragen und Hilfestellungen zur Verfügung.